8.1.4 Die Parteien hätten am tt.mm.jjjj geheiratet und sich per tt.mm.jjjj getrennt. Während dieser Zeit habe der Kläger CHF 195'300.00 zur Amortisation der Hypothek verwendet, CHF 43'470.00 (CHF 630.00 pro Monat) auf sein eigenes Sparkonto überwiesen und mindestens CHF 9'000.00 für eigene Ferien verwendet. Die Beklagte habe ihrerseits monatlich CHF 1'000.00 und ab November 2014 CHF 3'700.00 als überobligatorischen Beitrag an den Unterhalt der Familie beigesteuert, was insgesamt CHF 93'300.00 ergebe.