Grundsätzlich hätte ihr während fünf Jahren ein Betrag von monatlich CHF 650.00 zur freien Verfügung stehen müssen, was jedoch nicht der Fall gewesen sei. Vielmehr habe sie diesen Betrag für den Unterhalt der Familie aufwenden müssen (Total CHF 39'000.00). Dazu kämen noch CHF 2'000.00 pro Monat hinzu, die der Kläger […] zusätzlich auf sein Hypothekarkonto einbezahlt habe (Total CHF 18'000.00), was eine Entschädigung von insgesamt CHF 57'000.00 ergebe.