7.5 Zusammenfassend ergibt sich, dass in teilweiser Gutheissung der Berufung die Dispositiv- Ziff. 3 des angefochtenen Entscheids ersatzlos aufzuheben ist und der Kläger in Abänderung von Dispositiv-Ziff. 2.5 Abs. 1 zu verpflichten ist, an den Barunterhalt der Kinder E.________ und F.______