Beide besuchen aber noch die Primarschule, weshalb völlig offen ist, welche Ausbildungen sie absolvieren und wie lange diese dauern werden. Dies allein rechtfertigt es jedoch nicht, den Unterhalt lediglich bis zur Volljährigkeit der Kinder festzusetzen, zumal die Parameter für die Bemessung des Unterhalts bereits heute bestimmt werden können und nicht auszuschliessen ist, dass sich die Parteien und die Kinder dannzumal über den konkreten Unterhalt verständigen können, womit allen Beteiligten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung erspart werden könnte.