7.4.2 Aufgrund dieser Zahlen ist für die Zeit ab dem 1. März 2028 bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung der Kinder auf die Festsetzung eines Geldbetrages an den Unterhalt der Kinder zu verzichten. Beiden Parteien verbleibt ungefähr gleich viel (CHF 2'717.00 bzw. CHF 2'908.00); zudem ist der Überschuss für die Kinder – unter Berücksichtigung der Fami-lienzulagen – bei beiden identisch (CHF 703.00 pro Kind).