_ regelmässig zum Therapeuten nach ________. Dafür lege sie monatlich eine Strecke von insgesamt 304 Kilometern zurück, was bei einem Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer einen monatlichen Betrag von CHF 212.80 ergebe. Hinzu kämen noch die jährlichen Kosten von CHF 638.00 für die Motorfahrzeugversicherung und von CHF 390.00 für die Verkehrssteuer, weshalb für das Fahrzeug ein Betrag von CHF 298.45 in der Bedarfsberechnung der Beklagten einzusetzen sei (act. 130 S. 12).