Dabei verkennt er, dass die Eltern gerade bei medizinischen Fragen von gewisser Tragweite (wie z.B. der Behandlung von E.________ mit Ritalin) auch bei einer alternierenden Obhut einen gemeinsamen Entscheid zu treffen haben (vgl. Jungo/Arndt, a.a.O., S. 752 f.), weshalb die diesbezüglichen Probleme der Parteien mit seinem Vorschlag offenkundig nicht gelöst werden können. Warum bei den ungedeckten Gesundheitskosten auch die Kosten für das Fitness-Abo des Klägers erfasst werden sollen (act.