6.3.6 Demzufolge ist der Beklagten als (weiteres) hypothetisches Einkommen lediglich der von ihr zugestandene Betrag von CHF 4'287.20 pro Jahr bzw. von gerundet CHF 357.00 pro Monat anzurechnen, der ihr gemäss Vertrag als Darlehenszins rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 zusteht. 7. Im vorliegenden Fall sind die Unterhaltsbeiträge in vier Phasen zu berechnen, und zwar Seite 46/67