Zu beachten ist jedoch, dass der Vater der Beklagten im Alter von ________ Jahren ________ verstorben ist und seine Erben daher unverhofft mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert worden sind. Bei der Bewältigung dieser Situation stand und steht für die Erben offenbar im Vordergrund, der Familie die "über Generationen hinweg übertragene" Liegenschaft in G.________ zu erhalten und – wie die Beklagte nachvollziehbar darlegt – die Altersvorsorge ihrer Mutter zu sichern.