6.3.5 Im vorliegenden Fall gibt es zwar tatsächlich Hinweise dafür, dass die Beklagte mit Abschluss des Erbteilungs- und Darlehensvertrags (auch) bezweckt hat, das ihr mit der Erbschaft ihres Vaters zufallende Vermögen und die daraus fliessenden Erträge mit Blick auf den vorliegenden Prozess zu minimieren. Zu beachten ist jedoch, dass der Vater der Beklagten im Alter von ________ Jahren ________ verstorben ist und seine Erben daher unverhofft mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert worden sind.