Die Verwendung des Begriffs "offenbar" im Gesetzestext macht indessen deutlich, dass Rechtsmissbrauch nicht leichthin, sondern nur mit Zurückhaltung angenommen werden darf. Dem ist insofern Rechnung zu tragen, als nicht jede Verminderung der Einkünfte zur Anrechnung eines hypothetischen Einkommens führt, wenn sie nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.