Davon könnte sie nicht leben und damit das Haus nicht halten, weshalb sie auf die gesamten Erträge aus der Vermietung angewiesen sei. Die Beklagte sehe indessen ein, dass ihr als zusätzliches Einkommen der (aufgeschobene) Darlehenszins von CHF 4'287.20 pro Jahr bzw. von CHF 357.25 pro Monat angerechnet werde, auch wenn sie diese Zinszahlung bisher gar nicht erhalten habe und darauf aus moralischen Gründen zugunsten ihrer Mutter auch in Zukunft verzichten werde (act. 130 S. 11).