Da die Mutter ohne die gesamten Mietzinseinnahmen die Liegenschaft nicht halten könnte, habe die Beklagte zugunsten ihrer Mutter darauf verzichtet, sich ihren Erbteil und/oder Mietzinserträge auszahlen zu lassen. Die Mutter solle die Liegenschaft nicht verkaufen müssen. Diese stelle den grössten Teil der Altersvorsorge der Mutter dar, die bereits im Pensionsalter stehe und derzeit eine AHV- Rente von rund CHF 1'700.00 pro Monat erhalte. Davon könnte sie nicht leben und damit das Haus nicht halten, weshalb sie auf die gesamten Erträge aus der Vermietung angewiesen sei.