um so den Eindruck zu erwecken, dass sich der Anspruch der Beklagten auf lediglich CHF 428'720.50 belaufe und sie (vordergründig) auf nichts verzichte. Es sei jedoch offensichtlich, was die Beklagte zusammen mit ihrer Mutter mit dem Abschluss dieses Vertrags habe bezwecken wollen: beweisen, dass der Erbanfall keinen Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit habe und deshalb nach wie vor ein nachehelicher Unterhalt geschuldet sei. Dieser vermeintlich clevere Schachzug könne zwar nicht zum gewünschten Ziel führen.