einen Wert von ca. CHF 2 Mio. habe, sei mit Hypotheken in der Höhe von ca. CHF 740'000.00 belastet. Wenn ihre Mutter sie an den Mieteinnahmen beteiligen würde, dann könnte das Haus nicht mehr unterhalten werden. Ihre Mutter müsste dann das Haus verkaufen und das sei es ihr (der Beklagten) nicht wert; sie möchte, dass ihre Mutter weiterhin dort wohnen könne (vgl. act. 119 Ziff. 56-61). In der Folge wurde die Beklagte mit Präsidialverfügung vom 4. Januar 2022 erneut aufgefordert, diverse Urkunden im Zusammenhang mit der Liegenschaft in G.________ zu edieren (act.