Die Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Vielmehr reichte sie ein Schreiben ihrer Mutter vom 22. Oktober 2021 ein, in welchem diese zusammengefasst festhielt, dass die Beklagte zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei finanziellen Zuwendungen aus der Liegenschaft erhalte und auf das Erbe verzichte. Die Liegenschaft werfe nichts ab. Wenn sie (die Mutter) der Beklagten das Erbe auszahlen müsste, müsste sie das Haus verkaufen (vgl. act.