Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass die Beklagte ihr Pensum als ________ nicht erhöhen kann, sondern eine zusätzliche Arbeitsstelle finden muss, die mit dieser Tätigkeit […] vereinbar ist. Die Beklagte sollte diese Arbeit zudem nach Möglichkeit jeweils am Donnerstag und Freitag leisten können, was die Stellensuche ebenfalls erschweren wird. Im Weiteren wird die Beklagte allenfalls auch geeignete Fremdbetreuungen für die Kinder organisieren müssen, wofür ihr – und den Kindern – ebenfalls eine gewisse Zeit zu gewähren ist.