Freitag (40 % der Werktage) ein Vollzeitpensum zuzumuten, was durchschnittlich ein 70%- Pensum ergibt. Ferner ist unbestritten, dass der Beklagten in einem ersten Schritt die Erhöhung ihres Arbeitspensums um 40 % nicht nur zuzumuten, sondern auch tatsächlich möglich ist. Ebenso unbestritten ist schliesslich, dass hinsichtlich dieses zusätzlichen hypothetischen Nettoeinkommens von einem Betrag von monatlich CHF 6'700.00 (bei einem Pensum von 100 %) auszugehen ist (vgl. vorne E. 6.2.2.2 f.), was bei einem Pensum von 40 % einen Betrag von monatlich CHF 2'680.00 ergibt.