Weiterbildung eine 50%-Stelle annehmen solle, würden letztlich die Kinder darunter leiden, weil sie dann täglich häufiger als jetzt von Dritten oder extern betreut werden müssten, was die Kinder nicht schätzen würden. Es sei daher weder sinnvoll noch zweckmässig, die Beklagte – jetzt, wo die Kinder noch klein seien und viel Betreuung brauchten – aus rein monetären Gründen zu einem 80%-Pensum zu verpflichten und dadurch eine bis anhin gut funktionierende Betreuungsregelung abzuändern.