Diese Situation sei für die Kinder erfreulich und entspreche in geradezu idealer Weise dem Kindeswohl. Die Beklagte erziele mit ihrer Tätigkeit ein Einkommen von rund CHF 4'840.00 [recte: CHF 4'440.00] netto pro Monat und sei dennoch zu den für die Kinder wichtigen Zeiten zu Hause. Sie könne die Kinder zu Musik- und Sportstunden, Therapien, Arztbesuchen usw. fahren; eigentlich eine "Win-Win-Situation" für die ganze Familie und insbesondere für die beiden Söhne, welche erst neun und zwölf Jahre alt seien. Wenn die Beklagte – wie vom Kläger verlangt – nun zusätzlich […] zur bisherigen Tätigkeit und zur aktuell absolvierten Seite 39/67