Da sie ihre Arbeitszeiten […] – bis auf die terminlich festgesetzten Sitzungen – während des Tages, der Woche und am Abend frei einteilen könne, könne sie die Kinder weitgehend selber betreuen. Dementsprechend fielen keine Kosten für externe Betreuungsangebote (z.B. Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung etc.) an und sei sie in der Regel zu Hause, wenn die Kinder nach Hause kämen. Diese Situation sei für die Kinder erfreulich und entspreche in geradezu idealer Weise dem Kindeswohl.