Damit sei der Beklagten ein 80%-Pensum zumutbar und auch möglich. Gestützt auf das ihr von der Vorinstanz im angestammten Beruf angerechnete Einkommen ergebe dies zusätzlich zum bisherigen Einkommen […] (CHF 4'944.30 [exkl. Kinderzulagen]) einen Nettolohn von CHF 3'350.00 (für ein 50%-Pensum [Total CHF 8'294.30]).