nunmehr für jede Person eine eigene Bedarfsrechnung anzustellen ist, drängt sich als Regel eine Verteilung nach "grossen und kleinen Köpfen" (gemeint: Eltern und minderjährige Kinder) auf, wobei sämtliche Besonderheiten des konkreten Falles wie Betreuungsverhältnisse, "überobligatorische Arbeitsanstrengungen", spezielle Bedarfspositionen und Ähnliches mehr zu berücksichtigen sind. Eine nachgewiesene Sparquote ist vom Überschuss abzuziehen. In derartigen Konstellationen leben die Eltern sparsamer, als es die Verhältnisse zulassen würden. Die Lebensstellung weicht m.a.