2.2 Abs. 2-5 des angefochtenen Entscheids bleiben somit unverändert, weshalb sie zu bestätigen sind, soweit sie nicht bereits in Rechtskraft erwachsen sind. Schliesslich sind die Parteien in Ergänzung des erstinstanzlichen Entscheids unter Androhung der Strafen gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, entweder ab Januar oder ab August 2023 bei punkto Kinder-, Jugend- und Elternberatung, Baar, den Kurs "Kinder im Blick" (KIB) zu besuchen.