Die Regelung sei zudem auch von den Zeiten her genau und vermeide so in Zukunft Streitigkeiten, wie sie Ende des Jahres 2019 zwischen den Parteien ausgetragen worden seien. Schliesslich sei es eine Tatsache, dass alle Familienmitglieder ihre Weihnachtsrituale etwas anpassen müssten, wenn sich die Eltern trennten; dies liege in der Natur der Sache. Somit sei der erstinstanzliche Entscheid zu bestätigen (act. 79 S. 14 f.; act. 119 Ziff. 34).