Urteil des Bundesgerichts 5A_65/2017 vom 24. Mai 2017 E. 2.2 f. m.w.H.; 5A_522/2017 vom 22. November 2017 E. 4.7.3.2). Davon unabhängig bleibt zu hoffen, dass sich mit dem Abschluss des Scheidungsverfahrens die damit verbundenen Belastungen und (situativen) Erziehungsdefizite der Parteien erheblich vermindern (vgl. vorne E. 4.5.1 a.E.) und die angeordnete Massnahme allenfalls den Weg für eine weiterführende Mediation zu ebnen vermag. 4.7.5 Die Kosten des Kurses "Kinder im Blick" im Betrag von CHF 150.00 pro Person sind je von den Parteien zu tragen (Art. 218 Abs. 1 ZPO analog).