_ zu 100 % beim Kläger lebe und nur noch jedes zweite Wochenende zu ihr komme. Dies sei – so die Beklagte – für die Entwicklung der Kinder die beste Lösung, damit endlich Ruhe einkehre, sich beide gut entwickeln könnten und Stabilität hätten (act. 103/35). An der Parteibefragung bestätigte sie sodann, dass es Zeiten gebe, in denen es aufgrund seiner Hyperaktivität schwierig sei mit E.________. Es könne sein, dass sie dann laut werde, aber sie schlage ihre Kinder sicher nicht (act.