Diese "psychologische Kriegsführung" gegen die Beklagte auf dem Rücken der Kinder sei eine Form von psychischer Gewalt und schade dem Wohl der Kinder. Diese würden dadurch und durch die seit Jahren andauernde Uneinigkeit der Eltern über Erziehungs-, Gesundheitsfragen usw. massiv verunsichert. Sollte also das Gericht zum Schluss kommen, dass zum heutigen Zeitpunkt Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden müssten, so sei dies für beide Eltern gleichermassen zu prüfen und bei Bedarf anzuordnen.