Am Wahrheitsgehalt der E-Mail seien daher grösste Zweifel angebracht. Sie sei letztlich ein weiteres Beispiel dafür, dass der Kläger alle Hebel in Bewegung setze, um die Beklagte in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Kläger instrumentalisiere die Kinder, um sie gegen die Beklagte aufzuhetzen, deren Autorität zu untergraben, den Respekt der Kinder der Mutter gegenüber zu minimieren und ihre Erziehungsarbeit zu sabotieren. Diese "psychologische Kriegsführung" gegen die Beklagte auf dem Rücken der Kinder sei eine Form von psychischer Gewalt und schade dem Wohl der Kinder.