__ ihm mitgeteilt habe, er werde von der Beklagten [und deren Mutter] "gezwungen zum Klavierüben (ständiger Druck)". Zudem mache es den Anschein, dass der Klavierlehrer und der Kläger befreundet seien oder sich sehr gut kennen würden und der Klavierlehrer die E-Mail vom 5. Dezember 2021 auf Wunsch des Klägers nur deshalb geschrieben habe, um einen Beweis gegen die Beklagte zu generieren, der sie in einem schlechten Licht darstelle ("Falls ich etwas vergessen hätte, schreib mir doch"). Am Wahrheitsgehalt der E-Mail seien daher grösste Zweifel angebracht.