auch wegen des bei ihm diagnostizierten ADHS stark gefordert, weshalb sie ihn nicht habe überfordern wollen. Für die Beklagte sei es daher sehr befremdlich, wenn der Klavierlehrer von E.________ daraufhin in der E-Mail vom 5. Dezember 2021 festgehalten habe, dass E.________ ihm mitgeteilt habe, er werde von der Beklagten [und deren Mutter] "gezwungen zum Klavierüben (ständiger Druck)".