Beklagte E.________ Ende November 2021 bei der Musikschule J.________ vom Klavierunterricht abgemeldet habe, weil E.________ über längere Zeit völlig unmotiviert gewesen sei, zuhause für die Musikstunden zu üben, und offensichtlich auch den Musikunterricht nicht gerne besucht habe. Sie habe E.________ eben gerade nicht unter Druck setzen wollen, damit er nebst Schule, Hausaufgaben und Sport nicht auch noch unbedingt Klavier üben müsse. Schliesslich sei E.________ auch wegen des bei ihm diagnostizierten ADHS stark gefordert, weshalb sie ihn nicht habe überfordern wollen.