39, wobei sie anfügte, dass es für die Entwicklung der Kinder einfach wichtig wäre, den Konflikt endlich zu beenden). Mithin ist davon auszugehen, dass sich die Kinder tatsächlich eine Ausdehnung des Betreuungsanteils des Klägers wünschen. Zudem liegen die Wohnorte der Eltern sehr nahe beieinander, weshalb die geografische Distanz einer alternierenden Obhut unbestrittenermassen nicht entgegensteht.