101 S. 2 [Rz 3], wobei sie in diesem Zusammenhang noch darauf hinwies, dass das gewählte Betreuungsmodell letztlich aber auch umsetzbar und mit der beruflichen Situation des Klägers vereinbar sein müsse). An der Parteibefragung vom 14. Dezember 2021 erklärte sie dann, ihre Kinder würden schon sagen, dass sie mehr beim Vater sein möchten, aber sie sicher auch mit 40 %, d.h. Mittwochabend bis Freitagabend, einverstanden wären (vgl. act. 119 Ziff. 39, wobei sie anfügte, dass es für die Entwicklung der Kinder einfach wichtig wäre, den Konflikt endlich zu beenden).