Dem Protokoll der Kinderanhörung (act. 118a) lässt sich sodann entnehmen, dass die Kinder zwar Probleme mit dem Umfeld der Beklagten haben, gegenüber dieser aber keine ablehnende Haltung einnehmen. Sie möchten jedoch mehr Zeit mit dem Vater verbringen, was sie an ihrer Anhörung glaubhaft und klar zum Ausdruck gebracht haben (vgl. act. 118a S. 2 Abs. 2, S. 3 Abs. 2, S. 4 Abs. 1 und 2).