Bezüglich des Klägers ist dazu zu bemerken, dass dieser sowohl in der Berufung vom 3. Juni 2020 wie auch noch in der Berufungsreplik vom 21. Oktober 2020 vorbrachte, es gehe ihm nicht darum, einen möglichst hohen Betreuungsanteil [und damit finanzielle Vorteile] für sich zu beanspruchen, sondern im Sinne der Stabilität und Kontinuität die bisherigen Betreuungsanteile aufrechtzuerhalten, zumal dies auch dem Wunsch der Kinder entspreche (act. 82 Rz 42).