nur gibt es am Ende für (fast) alles immer irgendeine Lösung. Viel wichtiger wäre, wie Lösungen gefunden werden, ob diese gut sind und vor allem auch dem Wohl der Kinder dienen. Darauf geht der Kläger nicht weiter ein. 4.5.3 Auffallend sind sodann das Misstrauen und die Feindseligkeit, die das Verhalten der Parteien beiderseits prägen. Sie überhäufen sich mit Vorwürfen, wobei sie sich insbesondere gegenseitig vorhalten, hinsichtlich der Obhut nicht das Wohl der Kinder, sondern in erster Linie finanzielle Aspekte im Auge zu haben.