__ abbrach und die Parteien ersuchte, sich einen "neuen Kinderarzt zu suchen, der idealerweise das Vertrauen beider Elternteile geniessen sollte" (act. 113/41). In der Folge konsultierte der Kläger einen anderen Kinderarzt, der offenbar die Auffassung seines Vorgängers hinsichtlich der Behandlung von E.________ teilt. Damit scheint das Problem – wenn auch auf Umwegen – zumindest vorübergehend gelöst. Über die Frage, ob und in welcher Form E.________ am Abend Schlafoder Beruhigungsmittel erhalten soll, sind sich die Parteien allerdings noch immer uneins (vgl. act. 119 Ziff. 14, 15, 30, 65-69, 95 und 97-99;