Erziehungsaspekte – oder auch nur ein einzelner Aspekt für sich genommen – qualitativ als dysfunktional oder kindeswohlgefährdend einzustufen sind (was z.B. bei Ablehnung von Arztbesuchen durch einen Elternteil oder bei Kindesmisshandlungen der Fall sein kann). Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass elterliche Auseinandersetzungen oder Veränderungsprozesse Belastungen hervorrufen können, welche die Erziehungskompetenz eines Elternteils vorübergehend mindern, wobei sich solche situativen Erziehungsdefizite mit abnehmender Belastung legen (vgl. Ludewig und andere, Richterliche und behördliche