Die Erziehungsfähigkeit ist gegeben, wenn der Elternteil in der Lage ist, die Grundbedürfnisse des Kindes adäquat bzw. ausreichend zu erfüllen. Diese Bedürfnisse können u.a. dann gefährdet sein, wenn es zu unerklärlichen Verletzungen kommt oder die Gesundheitsvorsorge mangelhaft ist, wenn Feindseligkeit, Ablehnung, Belastung durch unnötige emotionale Konflikte sowie Misshandlung oder Missbrauch vorliegen, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, miteinander zu kooperieren oder zu kommunizieren, oder wenn sie nicht fähig sind, zwischen Paar- und Elternebene zu trennen.