4.5.1 Erziehungsfähigkeit wird als die grundlegende Kompetenz eines Elternteils verstanden, die emotionalen und körperlichen Bedürfnisse seines Kindes zu erkennen, das Kind zu versorgen und zu betreuen sowie erzieherisch angemessen auf die kindlichen Bedürfnisse einzugehen. Die Erziehungsfähigkeit ist gegeben, wenn der Elternteil in der Lage ist, die Grundbedürfnisse des Kindes adäquat bzw. ausreichend zu erfüllen.