Dem Wohl der Kinder sei aber auch abträglich, wenn selbst bei alltäglichen Themen und kleineren Absprachen immer zuerst eine Drittperson beigezogen werden müsse, bevor ein endgültiger Entscheid gefällt werden könne. Die eingereichten Akten und das Verhalten der Parteien in den gerichtlichen Verfahren würden somit zeigen, dass die Kommunikations- und die Kooperationsfähigkeit der Parteien in Bezug auf die Kinderbelange deutlich gestört gewesen seien und dieser Zustand unverändert andauere.