Diese eben beschriebene "Lösungsfindung in Kinderbelangen" habe in der Vergangenheit auch immer wieder dazu geführt, dass in Konfliktsituationen häufig Drittpersonen bzw. das Gericht involviert worden seien, und zwar selbst dann, wenn es bei den Auseinandersetzungen zwischen den Parteien nur um "kleinere Unstimmigkeiten" (wie beispielsweise den Erwerb und die Reinigung der Kinderkleider, die Bezahlung der ________therapiekosten von E.________, die Abspracheschwierigkeiten bei der Wahl von Therapien oder die Freizeitgestaltung der Kinder) gegangen sei.