4.8 Zu den Eingaben der Beklagten vom 1. März 2021 nahm der Kläger im Rahmen des Replikrechts am 31. März 2021 Stellung. Gleichzeitig reichte er die von ihm gemäss Verfügung vom 3. März 2022 (act. 95) zu edierenden Urkunden ein (act. 98). Dazu liess sich die Beklagte mit Eingabe vom 21. Mai 2021 vernehmen (act. 101), zu welcher sich der Kläger wiederum mit Eingabe vom 14. Juni 2021 äusserte (act. 103). Am 17. August 2021 reichte er zudem seine Steuerklärung für das Jahr 2020 ein (act. 105).