die Hälfte des Nachlasses. Mithin stünden ihr 50 % der Mieterträge und damit mutmasslich ca. CHF 3'000.00 pro Monat zu. Die Beklagte sei daher aufzufordern, die Abrechnungen betreffend diese Liegenschaft für die Jahre 2019 und 2020 sowie sämtliche Beilagen (inkl. Mietverträge mit den aktuellen Mietern) und die Steuererklärungen der Eltern der Jahre 2019 und 2020 einzureichen (act. 86).