Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 3'000.00 verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 7'000.00 wird vom Kläger nachgefordert. 9. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 16'605.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 10. [Rechtsmittelbelehrung] 11. [Mitteilung]