6. Der Kläger wird verpflichtet, auf erstes Verlangen alle notwendigen Unterschriften zu leisten und Vorkehrungen zu treffen, damit die Beklagte von der ________ (Bank) für die Hypotheken mit den Nrn. ________, ________, ________ und ________ aus der Solidarschuldnerschaft entlassen und vollumfänglich schadlos gehalten wird. 7. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 8. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 10'000.00 Entscheidgebühr