ungerader Jahreszahl die Kinder von Pfingstfreitag, 18.00 Uhr, bis Pfingstmontag, 18.00 Uhr; – in Jahren mit gerader Jahreszahl betreut der Vater die Kinder an Auffahrt und die Mutter die Kinder an Fronleichnam von Mittwoch, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr; in Jahren mit ungerader Jahreszahl betreut die Mutter die Kinder an Auffahrt und der Vater die Kinder an Fronleichnam von Mittwoch, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr.