ungerader Jahreszahl die Kinder vom 30. Dezember, 18.00 Uhr, bis am 1. Januar, 12.00 Uhr, sowie in Jahren mit gerader Jahreszahl der Vater und in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Mutter die Kinder vom 1. Januar, 12.00 Uhr, bis am 2. Januar, 18.00 Uhr; – über Ostern betreut der Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl und die Mutter in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Kinder von Gründonnerstag, 18.00 Uhr, bis Ostermontag, 18.00 Uhr; – über Pfingsten betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit