Während den Feiertagen erfolgt die Betreuung der Kinder wie folgt: – in Jahren mit gerader Jahreszahl betreut der Vater und in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Mutter die Kinder vom 23. Dezember, 18.00 Uhr, bis 25. Dezember, 10.00 Uhr, während in Jahren mit gerader Jahreszahl die Mutter und in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Vater die Kinder vom 25. Dezember, 10.00 Uhr, bis am 26. Dezember, 18.00 Uhr, betreut; – über Neujahr betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit